Ich brauche eine Unterkunft
Ich suche eine Unterkunft – an wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie aufgrund der aktuellen Situation in der Ukraine Schutz in Österreich suchen, können Sie sich bei Ankunft in Österreich an die Hotline der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen GmbH (BBU) wenden, die unter der Nummer +43 1 2676 870 9460 erreichbar ist und bei der Sie von ukrainischsprachigem Personal betreut werden.
Auch die Polizei dient Ihnen als Erstansprechstelle, die nach einer Erstabklärung der Quartiersituation die Kontaktdaten zur jeweiligen Grundversorgungsstelle des Bundeslandes geben kann.
Wenn Sie hilfsbedürftig sind (etwa, weil keine finanziellen Mittel vorhanden sind bzw. keine Unterbringung bei Verwandten bzw. Bekannten erfolgen kann), werden Sie in die Grundversorgung (der Länder) aufgenommen. Dabei erhalten Sie neben der Bereitstellung einer Unterkunft und Verpflegung auch eine medizinische Versorgung (Krankenversicherung).
Manche Bundesländer haben eine Erstankunftsmöglichkeit für Erstankommende aus der Ukraine eingerichtet, die als erste Anlaufstelle bzw. zur Orientierung dient. Nähere Auskünfte zu den bestehenden Ankunftszentren erhalten Sie unter Ukraine - BBU oder über die Grundversorgungsstellen der Länder.
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Wo werde ich untergebracht? Bekomme ich auch Unterstützung, wenn ich privat untergebracht bin?
Sie können direkt über die Grundversorgungsstelle der Länder in einer organisierten Unterkunft der Länder untergebracht werden. Organisierte Unterbringung heißt, dass hier die Verpflegung ebenso inbegriffen ist.
Sie können aber auch im Rahmen einer privaten Unterbringung Leistungen der Grundversorgung, wie Mietzuschuss und Verpflegungsgeld, beziehen. Die monatlichen Beträge werden weiter unten angeführt. Zudem ist die Krankenversicherung ebenso sichergestellt.
Die konkrete Abwicklung erfolgt über die Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes.
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Welche Unterstützung bekomme ich als Ukraine-Vertriebener?
Eine Unterbringung im Rahmen der Grundversorgung kann in organisierten Quartieren der Grundversorgungsstellen (Bund oder Land) gewährt werden oder im Rahmen einer Privatunterbringung erfolgen. Bei der Unterbringung gelangen derzeit folgende Leistungen und die zugehörigen Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei in den jeweiligen Bundesländern unter Umständen abweichende Regelungen bzw. Beträge gelten können. Es laufen derzeit Gespräche über eine Anhebung der Mietzuschüsse:
- Grundversorgungsleistungen bei privater bzw. individueller Unterbringung:
Im Rahmen einer privaten bzw. individuellen Unterbringung kommen folgende Kostenhöchstsätze zur Anwendung, wobei Sie hier im Unterschied zur organisierten Unterbringung selbst die Unterstützungsleistungen für Miete und Verpflegung erhalten:
- bis zu EUR 165,00/Person/Monat für Mietkosten Einzelperson (alt: EUR 150,00)
- bis zu EUR 330,00/Familie/Monat für Mietkosten Familien (ab 2 Personen) (alt: EUR 300,00)
- bis zu EUR 260,00/Person/Monat für Verpflegung Erwachsene (alt: EUR 215,00)
- bis zu EUR 145,00/Person/Monat für Verpflegung Kinder (alt: EUR 100,00)
Wie komme ich in meine zugewiesene Unterkunft?
Wenn Sie eine Fahrt zu dem Quartier, das Ihnen zugewiesen wurde, benötigen und Ihnen eine Anreise mit den kostenlosen Transportmöglichkeiten der ÖBB nicht möglich ist, wird ein Transport organisiert. Sie können sich für den Fall, dass Sie eine Transportmöglichkeit benötigen, an die Grundversorgungsstelle des Bundeslandes, in dem Sie sich befinden wenden. Selbstverständlich können Sie sich dazu aber auch – beispielsweise, wenn Sie sich in einem Ankunftszentrum oder an einem Bahnhof befinden – an die Polizei wenden.
Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2025