Sonstige Fragen
Bin ich als geflüchtete bzw. vertriebene Person aus der Ukraine in Österreich krankenversichert?
Für Vertriebene aus der Ukraine besteht mit Außerkrafttreten der Einbeziehung in die Pflichtversicherung mit Ablauf des 31. Mai 2025 kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz. Für jene Personen, die zuvor von der Krankenversicherung umfasst waren, besteht eine 6-wöchige Toleranzfrist, innerhalb welcher im Versicherungsfall weiterhin Leistungen gewährt werden.
Zur Erlangung eines Krankenversicherungsschutzes stehen nunmehr folgende Optionen zur Verfügung:
- Begründung einer Pflichtversicherung aufgrund Erwerbstätigkeit
- Selbstversicherung in der Krankenversicherung
- Mitversicherung von Angehörigen
- Krankversicherung im Rahmen der Grundversorgung bei gegebener Hilfsbdürftigkeit
Für jene Vertriebenen, welche bisher bereits im Rahmen der Grundversorgung krankenversichert waren, besteht der Krankenversicherungsschutz unverändert fort.
Weiterführende Informationen zur Krankenversicherung finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse (Krankenversicherung für Ukraine-Vertriebene ).
Darf ich als vertriebene Person aus der Ukraine in Österreich arbeiten?
Ja, mit einem Ausweis für Vertriebene haben Sie Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Beschäftigungsbewilligung. Das AMS unterstützt Sie gerne, eine Arbeit zu finden. Bitte nehmen Sie den Ausweis für Vertriebene (Blaue Karte) zum AMS mit. Weitere Informationen erhalten Sie auch in Ukrainisch unter www.ams.at .
Weiters sind Förderungen und aktive Vermittlungen durch das Arbeitsmarktservice (AMS) vorgesehen.
Bekomme ich als vertriebene Person aus der Ukraine kostenlose Deutschkurse?
Ja, mit dem Ausweis für Vertriebene bekommen Sie beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) in ganz Österreich kostenlose Deutschkurse auf den Niveaus A1 bis C1 mit staatlich anerkanntem Zertifikat. Der ÖIF informiert Sie über die nächsten freien Deutschkursplätze, die bei Bedarf auch mit begleitender Kinderbetreuung angeboten werden. Beim Beratungstermin sind folgende Dokumente notwendig: Ausweis für Vertriebene, Meldezettel, E-Card bzw. Nachweis über eine österreichische Sozialversicherungsnummer; Nachreichungen sind möglich.
Wohin wende ich mich bei Fragen zu Integrationsangeboten oder Deutschkursen?
Wenn Sie Fragen zum Leben in Österreich und zur Ihrem Integrationsprozess oder zu staatlich zertifizierten Deutschkursen haben, stehen Ihnen die ukrainischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infohotline des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 gerne zur Verfügung. Die Hotline ist von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.
Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.
Welche Integrationsangebote gibt es speziell für Frauen?
Um aus der Ukraine vertriebene Frauen, die Schutz in Österreich suchen, bestmöglich bei ihrem Integrationsprozess zu unterstützen, bietet das Frauenzentrum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Reihe an spezifischen Beratungs- und Informationsangeboten sowie Austauschtreffen für Ukrainerinnen an.
Wenn Sie Interesse an unseren Angeboten für Frauen haben, wenden Sie sich bitte an die ÖIF-Infohotline unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120. Unsere ukrainischsprachigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr. Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.
Wohin wende ich mich bezüglich einer Bildungs- oder Berufsanerkennung?
Sie möchten Ihre ausländischen Qualifikationen aus Bildung und Beruf in Österreich anerkennen lassen? Beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) können Sie dafür um eine finanzielle Förderung ansuchen. Informieren Sie sich bei einem Beratungstermin im ÖIF-Integrationszentrum, ob Sie für Ihren Anerkennungs- oder Bewertungsprozess bzw. für Ihre Sprachprüfung eine Kostenrückerstattung erhalten können.
Einen Termin können Sie über die ÖIF-Infohotline buchen. Unter der Telefonnummer +43 1 715 10 51 – 120 beraten Sie ukrainischsprachige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ÖIF von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8:00 bis 18:00 Uhr. Gerne können Sie sich auch per E-Mail unter ukrainehilfe@integrationsfonds.at oder per WhatsApp (+43 1 715 10 51 – 120) an den ÖIF wenden.
Sie können sich außerdem an die Anerkennungsstelle für im Ausland erworbene Qualifikationen wenden. Kontaktdaten je nach Bundesland finden Sie hier: Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST)
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich bereits privat untergebracht bin, aber trotzdem Unterstützung brauche?
Sie können sich an die Grundversorgungsstelle des jeweiligen Bundeslandes, in dem Sie privat untergebracht sind, wenden. Sind Sie hilfsbedürftig und brauchen Sie Unterstützung, können Sie dort ein Ansuchen um Aufnahme in die Grundversorgung stellen.
Das Ansuchen wird im Anschluss von der jeweils zuständigen Grundversorgungsstelle geprüft.
Ich möchte als Privatperson eine Transportfahrt für ukrainische Vertriebene zu freien Quartieren organisieren. Wie soll ich vorgehen?
Wichtig ist, dass Sie Ihr Vorhaben vorab an die zuständigen Grundversorgungsstellen der Länder melden, diesbezügliche Unterbringungsmöglichkeiten wären grundsätzlich auch durch Sie selbst bereitzustellen.
Es ist notwendig, dass solche Initiativen mit den Behörden abgestimmt werden, um Versorgungs- und Unterbringungsengpässe zu vermeiden.
Was muss ich tun, wenn sich mein Name ändert?
Bitte informieren Sie das BFA, wenn sich Ihr Name ändert, damit Ihnen ein neuer Ausweis für Vertriebene ausgestellt werden kann.
Was muss ich tun, wenn ich Unterstützung benötige?
Sie sind während des gesamten Prozesses jedenfalls krankenversichert und erhalten, falls Sie hilfsbedürftig sind, auch Grundversorgung.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der BBU . Es wurde auch eine Hotline eingerichtet, die unter folgender Nummer erreichbar ist: +43 1 2676 870 9460. Dort werden Auskünfte auch in ukrainischer und russischer Sprache erteilt.
Was muss ich tun, wenn ich Österreich dauerhaft verlassen möchte?
Das Erlöschen des Aufenthaltsrechts in Österreich ist in § 4 Abs. 3 der Vertriebenenverordnung normiert:
„Das Aufenthaltsrecht gemäß §§ 1 oder 3 erlischt, wenn der Betreffende das Bundesgebiet nicht bloß kurzfristig verlässt.“
Dies umfasst beispielsweise,
- wenn der Lebensmittelpunkt außerhalb Österreichs verlegt wurde, z. B. Umzug in ein anderes EU-Land oder in ein außereuropäisches Land (England, USA etc.)
- eine dauerhafte Rückkehr in die Ukraine
Was ist zu tun, wenn eine dauerhafte Ausreise geplant ist:
- Information an die jeweilige Regionaldirektion des BFA (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) im Bundesland wo Sie einen Hauptwohnsitz hatten und Rückgabe des Ausweises für Vertriebene entweder persönlich oder per Post
- Bei Bezug von Unterstützungsleistungen:
- Wichtig: Abmeldung des Wohnsitzes bei der Meldebehörde
- Abmeldung des Kindergartenplatzes/Schulplatzes
- Bestehende Verträge kündigen (z. B. Handyvertrag, Abmeldung der Wiener Linien Karte, Klimaticket, Parkpickerl, Fitnesscenter etc.)
- Kündigung des österreichischen Bankkontos (meist online möglich oder persönlich in der Bank)
- Bei Arbeitstätigkeit:
- Information an Vermieter:in
- Kündigung/Auflösung des Mietvertrages
- Verträge kündigen (Haushaltsversicherung, Internet, Fernsehen etc.)
- gegebenenfalls: Kündigung Parkplatz für Auto (z. B. Garage)
- Bei einer Wiedereinreise nach 90 Tagen
Siehe hierzu: Informationsblatt Registirierung - Vertiebene aus der Ukraine
*Bei diesen Aufzählungen handelt es sich nicht um verpflichtende Anweisungen, sondern um (nicht abschließende) Empfehlungen!
Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2025