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Visapflichten und Visabefreiungen für die Einreise in die EU+Österreich

Land/Personengruppen

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(Stand: 3.6.2025)


EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen der Arabischen Republik Ägypten; BGBl. Nr. 19/2014   
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ablauf der Gültigkeit nicht-biometrischer Reisepässe per 1.3.2012

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Pässe)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Interpretativer Notenwechsel (nicht kundgemacht)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Argentinischen Republik über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 215/1960  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: nur Diplomatenpässe: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 145/2010  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Australien; BGBl. Nr. 146/1956  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 23/1982  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Commonwealth der Bahamas über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 126/1998  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 248/1973  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados zur Änderung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Barbados über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. III Nr. 215/1997  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; vorläufiger Personalausweis; Kinder unter 12 Jahren: Identitätsausweis mit Lichtbild (auch ohne Lichtbild, wenn das unter 12-jährige Kind in Begleitung der Eltern reist), Personalausweis, der auch als Meldebescheinigung gilt, ausgestellt von einem belgischen Diplomaten oder Konsularbeamten im Ausland für einen belgischen Staatsangehörigen.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass: 90 Tage innerhalb von 6 Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Belize über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomatenpässen; BGBl. Nr. 205/2002   
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 216/1960  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Protokoll über die Änderung des Notenwechsels zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Bolivien über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges vom 3. August 1960; BGBl 47/2007;  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja (90 Tage innerhalb von 180 Tagen für Diplomatenpass + Dienstpass; 3 Monate innerhalb von 6 Monaten für gewöhnliche Reisepässe)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 6 Monate + gewöhnliche Reisepässe: 3 Monate
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Brasilien über die Abschaffung des Sichtvermerkszwanges; BGBl 332/1967  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Notenwechsel zwischen dem Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten und der Brasilianischen Botschaft in Wien, betreffend das Abkommen zwischen Österreich und Brasilien, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Diplomaten- und Dienstpaßinhaber; BGBl. Nr. 53/1960  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft in Chile und dem chilenischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 173/1955  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Costa Rica über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 344/1968  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 3 Monate
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Elfenbeinküste über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen; BGBl. Nr. 298/1985  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit höchstens einem Jahr abgelaufener Reisepass, provisorischer Reisepass oder Reisepass für Kinder (Kinderreisedokument); gültiger vorläufiger (provisorischer) Personalausweis; gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener Personalausweis, Seefahrtbuch2; Donauschifferausweis1; Reiseausweis als Passersatz in Verbindung mit amtlichem Lichtbildausweis

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja, Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass: 90 Tage innerhalb von sechs Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ecuador über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen; BGBl. Nr. 79/2003  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik El Salvador, betreffend die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 189/1960 + Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador; BGBl. Nr. 34/1964;  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja (siehe Zusatz)
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass, gültiger vorläufiger Personalausweis, gültiger französischer Fremdenausweis, von den zuständigen Behörden des Aufenthaltslandes für französische Staatsbürger ausgestellt, die in Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz ihren ordentlichen Wohnsitz haben; der Ausweis muss die Staatsbürgerschaft des Inhabers angeben
Zusatz zu Personalausweis (PA): Ab 1.1.2014: Verlängerung der Gültigkeitsdauer des PA mit Fälschungssicherheit (Plastikkarte) für Volljährige (Personen ab 18 Jahren) von 10 auf 15 Jahre. Die Verlängerung gilt auch für PA, die zwischen 1.1.2004 und 31.12.2013 an Volljährige ausgestellt wurden. Diese PA, bei denen die auf dem Ausweis selbst angegebene Gültigkeitsdauer möglicherweise abgelaufen ist, bleiben weiterhin gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird automatisch um 5 Jahre verlängert. Bei PA für zum Ausstellungszeitpunkt minderjähriger Personen beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin 10 Jahre.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Schifferausweis2;
gültiger griechischer Reisepass, gültige „neue“ griechische Reisepässe (gewöhnliche Reisepässe, Diplomatenpässe, Dienstreisepässe), ausgestellt ab 1.1.2006. Seit dem 26.8.2006 beinhalten diese Reisepässe biometrische Daten (Foto, persönliche Daten), gespeichert in einem RF-Chip, seit 26.8.2009 beinhalten sie zusätzlich in einem Chip gespeicherte Fingerabdruckbilder des Reisepassinhabers;
Touristenidentitätskarte, Sammelreisepass, neue griechische Polizeiausweise

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Die Visumbefreiung gilt für britische Bürger sowie britische Staatsangehörige, die nicht britische Bürger sind:
  • britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas))
  • Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens): Diese Gebiete umfassen Anguilla, Bermuda, das Britische Antarktis-Territorium, das Britische Territorium im Indischen Ozean, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, die Falklandinseln, die Kolonie Gibraltar, Montserrat, die Pitcairninseln, St. Helena, Ascension und Tristan de Cunha, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln und die Turks- und Caicosinseln.
  • britische Überseebürger (British Overseas Citizens)
  • Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons)
  • britische Untertanen (British Subjects)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Provisorischer Reisepass, Sammelreisepass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (gewöhnl. Reisepässe) + 6 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Guatemala über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 435/1977  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Passes "Hong Kong Special Administrative Region".
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Österreich und Inhaber von Diplomatenpässen der Republik Indien, BGBl. Nr. 126/2023  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 30 Tage innerhalb von 6 Monaten
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indonesien über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 146/2008  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: Pässe der Serien H, M und N bleiben bis Ende der Gültigkeitsdauer zulässig, wenn sie vor dem 19.3.2003 ausgestellt bzw. verlängert oder nach dem 19.3.2003 mit dem Stempelabdruck der CPA ausgestellt wurden; Pässe der Serie A und G sind anerkannt, Pässe der Serie S werden nicht anerkannt.

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 438/1968  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Änderung des Abkommens vom 22. November 1968 zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Israel über die allgemeine Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl Nr. 61/1973  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Identitätskarte (Dienstausweis) für Staatsbeamte;
Minderjährige unter 15 Jahren: Geburtsurkunde, mit Lichtbild versehen und von der Polizei gestempelt, an Minderjährige ausgestellter Personalausweis

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (30 Tage innerhalb von 6 Monaten)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht (Notenwechsel); BGBl. Nr. 306/1970  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Jamaika zur Änderung des Abkommens über die Abschaffung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. III 216/2002 idF BGBl. Nr. III 252/2002 (Berichtigung im englischen Wortlaut des Abkommens)  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 6 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Regierung und der Japanischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges zwischen Österreich und Japan; BGBl. Nr. 85/1958  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über den Abschluß eines Sichtvermerkabkommens zwischen Österreich und Kanada; BGBl. Nr. 124/1956  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass: 180 Tage + gewöhnl. Reisepässe: 90 Tage
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Korea über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 212/1979  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Verwendet werden auch Serbische Reisepässe oder UNMIK-Pässe

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Donauschifferausweis1; Sammelreisepass versehen mit Lichtbild der eingetragenen Personen, Kinderausweis

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Spezialpass (nur biometrisch): 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait; BGBl. Nr. 68/2025  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis; Kollektivpass (Sammelreisepass – jedoch wäre hier auch ein amtlicher mit Lichtbild versehener Ausweis zusätzlich erforderlich)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis (unter 15 Jahre); Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Ausweis für Flugpersonal, gültiger Fremdenausweis für luxemburgische Staatsangehörige, die ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Monaco, Niederlande, der Schweiz und Liechtenstein haben und aus dem die luxemburgerische Staatsangehörigkeit des Inhabers hervorgeht

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja: Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau"
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Malaysia über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 193/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Malediven über die Aufhebung der Sichtvermerkspflich für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 122/1991  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja, Diplomatenpass + Dienstpass: 6 Monate
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen Österreich und Marokko über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (nicht kundgemacht).
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (NUR gewöhnliche Reisepässe)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten zur beiderseitigen Abschaffung der Sichtvermerke in Reisepässen; BGBl. Nr. 44/1959  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
ANMERKUNG: Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Mexikanischen Staaten über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen NICHT anwendbar aufgrund Artikel 20 SDÜ
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Monaco über den Personenverkehr; BGBl. Nr. 404/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Neu-Seeländischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges zwischen Österreich und Neu-Seeland; BGBl. Nr. 230/1958  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Reisepass für Geschäftsleute, Laissez-Passer, Notpass

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen, welche vor dem 19.2.2007 ausgestellt wurden, besteht nur bis 27.2.2012

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Islamischen Republik Pakistan über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 18/1990  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Panama über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 320/1981  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Paraguay über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 92/1969  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 90 Tage (Diplomatenpass + Dienstpass + Spezialpass)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Peru über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen (Spezialpässen) (BGBl. Nr. 2/1996)  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 2 Monate (Diplomatenpass + Dienstpass)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 573/1977  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 25. August 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung von Art. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 28. Oktober 1977; BGBl. Nr. 405/1981  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Schifffahrtsbuch2; Erlaubnisschein für Flugpersonal

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm) amtlichem Lichtbildausweis, Sammelpersonal- und Sammelreiseausweis, Familienstammbuch, wenn es von Minderjährigen verwendet wird

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1, Sammelreisepass iVm „Buletin de Identitate“

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein; EU-Visaerleichterungsabkommen (Visumbefreiung für Diplomatenpässe) ausgesetzt
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik San Marino über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Identitätskarte für Staatsbeamte; Kinder unter 15 Jahren: amtlicher Lichtbildausweis

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis, Kollektivpass (iVm mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis), ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laissez-Passer, das zu einer einmaligen Rückkehr in die Schweiz berechtigt, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, die im Reisedokument ihrer Eltern eingetragen sind und mit ihnen reisen, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis; für Kinder unter 15 Jahre, die weder Pass noch Identitätskarte besitzen: Kinderausweis, ausgestellt durch eine Kantonsbehörde

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe (Anmerkung: Inhaber serbischer biometrischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion („Koordinaciona uprava“) ausgestellt wurden, sind auch visumfrei.)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visaerleichterungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ablauf der Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen mit der Bezeichnung „BR Jugoslawien“ mit 31.12.2011, Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja (3 Monate innerhalb von 6 Monaten)
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Singapur über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht; BGBl. Nr. 155/1983  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
gültiger Notpass/Rückkehrausweis mit der Bezeichnung „Potni List za Vrnitev“

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: Reisepässe der „Republik Somaliland“, sowie der Republik Somalia, die nach dem 31.1.1991 erteilt wurden, werden von Österreich nicht anerkannt

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, für Personen unter 18 Jahren gültiger Personalausweis mit einer vor einer zentralen Polizeiwache, einem Richter, Notar, Bürgermeister oder einem Kommandanten eines Postens der Guardia Civil ausgestellten Erlaubnis der die elterliche Gewalt ausübenden Person

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (90 Tage)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Südafrika über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 34/1997  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Anmerkung: „Temporary Passports“ der Republik Südafrika werden nicht anerkannt

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Jahr
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht3
Ja
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

3 Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "Ja" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A.

Ausnahmen:

  • Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums (Visum C), eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt (Visum D) oder eines Aufenthaltstitels, ausgestellt von einem Schengen-Mitgliedstaat;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen der entweder von Irland oder Zypern ausgestellt wurde;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V zum Visakodex aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel von Andorra, Kanada, Japan, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den Vereinigten Staaten von Amerika verfügen, der die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert;
  • Drittstaatsangehörige, die über einen gültigen Aufenthaltstitel für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen;
  • Drittstaatsangehörige, die über ein gültiges Visum für Irland, Bulgarien oder Rumänien (nationale Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die von Bulgarien und Rumänien vor dem 31.3.2024 erteilt wurden), Zypern oder Kroatien (vor dem 1. Januar 2023 von Kroatien ausgestellte nationale Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt), Kanada, Japan, die Vereinigten Staaten von Amerika oder für eines oder mehrere der überseeischen Länder und Gebiete des Königreichs der Niederlande (Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, St. Eustatius und Saba) verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
  • Familienangehörige von EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörigen, die unter die Richtlinie 2004/38/EG oder das Abkommen EU-Schweiz über die Freizügigkeit fallen, unabhängig davon, ob sie alleine reisen, begleiten oder nachziehen (Ausnahme: Liegen Start- und Zielort der Reise außerhalb der EU, so hat der Drittstaatsangehörige den EU-Bürger zu begleiten), sowie Familienangehörige britischer Staatsangehöriger, die Begünstigte des EU-UK-Austrittsabkommens sind, und dem britischen Staatsangehörigen nachziehen;
  • Inhaber von Diplomatenpässen;
  • Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (90 Tage)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreiches Thailand über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 246/1982  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund Artikel 20 Abs. 2d SDÜ
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nei
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 254/1965  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung: Vorübergehende teilweise Aussetzung der Durchführung des Notenwechsels über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht zwischen Österreich und Tunesien; BGBl. Nr. 936/1994  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate) + Spezialpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel zwischen der österreichischen Gesandtschaft in der Türkei und dem türkischen Außenministerium über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges; BGBl. Nr. 194/1955  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 23. Jänner 1990 betreffend die teilweise Aufhebung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Türkischen Regierung über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges; BGBl. Nr. 66/1990 (teilweise Aussetzung gilt unbefristet).  
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
gültiger türkischer Nationalpass, gültiger türkischer Reiseausweis (zur Wiedereinreise in die Türkei)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja, nur biometrische Reisepässe (alle Kategorien) + nicht-biometrische Diplomatenpässe
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Donauschifferausweis1, Kinderreisepass, Reisepass der Staatsbürger der Ukraine für Reisen ins Ausland, Seemanns­identitätausweis2 (sofern der Inhaber auf Schifffahrtsliste oder einem Auszug dieser steht), gültiges Crew Member Certificate (sofern der Inhaber auf einer Flugbesatzungsliste steht), Heimreisedokument der Ukraine (nur zur Rückkehr in die Ukraine)

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

2 Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass,seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis, gültiger provisorischer gewöhnlicher Reisepass, gültiger diplomatischer Dienstpass, gültiger Seemannsdienstpass,
Donauschifferausweis1

1 Donauschifferausweis (siehe Bedingungen für die Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: 3 Monate (alle Kategorien)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkzwanges für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe zwischen Österreich und Uruguay; BGBl. Nr. 223/1963  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass + Dienstpass (3 Monate)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Venezuela über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen; BGBl. Nr. 110/1990  
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nicht anwendbar aufgrund EU-Visabefreiungsabkommen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Nein
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Ja
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
EU-Freizügigkeit
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
EU-Freizügigkeit
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
EU-Freizügigkeit
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
EU-Freizügigkeit
Einreise mit Personalausweis
Ja
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Laissez-passer (90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Laissez-Passer der Vereinten Nationen

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Ausweis der Europäischen Gemeinschaften (90 Tage innerhalb von 180 Tagen
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
Ausweis für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

EU-Visumpflicht
Ja
EU-Visumbefreiung (regulär 90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Nein
Nationale Visumbefreiung (Österreich)
Ja: Diplomatenpass (90 Tage innerhalb von 180 Tagen)
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (Stammabkommen)
Nein
Bilaterales Visumbefreiungsabkommen (Österreich) (allf. Änderung)
--
Flughafentransitvisumpflicht
Nein
Einreise mit Personalausweis
Nein
zusätzlich gültige Reisedokumente4
--

4 Siehe

  • zusätzlich Liste der visierfähigen Reisedokumente auf der der EK-Homepage   und
  • Europäisches Abkommen über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (BGBl. Nr. 175/1958 idgF)  

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2025

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