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Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 2014-2020 (AMIF)

Soforthilfe

In einer Notlage kann die Europäische Kommission die Gewährung von Soforthilfe beschließen.

Artikel 2 lit. k der Verordnung Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020 definiert eine „Notlage“ als eine Lage, die entsteht durch:

  • starken Migrationsdruck in einem oder mehreren Mitgliedstaaten aufgrund eines massiven und übermäßigen Zustroms von Drittstaatsangerhörigen, bei dem die Einrichtungen für die Aufnahme und Ingewahrsamnahme sowie die Asylsysteme und -verfahren der Mitgliedstaaten kurzfristig stark beansprucht werden,
  • die Gewährung vorübergehenden Schutzes nach der Richtlinie 2011/55/EG oder
  • starken Migrationsdruck in Drittländern, in denen Flüchtlinge wegen Ereignissen, wie beispielsweise politischer Entwicklungen oder Konflikte, gestrandet sind.

Zielgruppe: Mitgliedstaaten, Internationale Organisation oder EU-Agenturen

Projektdauer: maximal 12 Monate

Kofinanzierung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten

Für den Inhalt, die Programmplanung, die Auswahl sowie die Förderung der Soforthilfe ist die Europäische Kommission verantwortlich. Die Förderungen der Soforthilfe werden daher von der Europäischen Kommission auf entsprechenden Antrag vergeben. Grundlage dafür sind Jahresarbeitsprogramme der Europäischen Kommission.

  •  AMIF Jahresarbeitsprogramm Soforthilfe 2020 (pdf, 276 KB)

Für mehr Information: Webseite der Europäischen Kommission zum AMIF  

Nutzung durch Österreich

Ein erster Antrag auf AMIF-Soforthilfe durch das BMI in Höhe von € 6.277.225,32 wurde am 7. Oktober 2015 von der Europäischen Kommission genehmigt. Inhaltlich handelt es sich um Maßnahmen, die in der ersten Phase der Aufnahme ansetzen.

Ein zweiter Antrag auf AMIF-Soforthilfe durch das BM.I in Höhe von € 7.500.000,00 wurde am 19. Juli 2016 von der Europäischen Kommission genehmigt. Wie bereits auch der erste Antrag, diente die Förderung zur Finanzierung von Maßnahmen die in der ersten Phase der Aufnahme ansetzen, wie die Erstbefragung der ankommenden Flüchtlinge und Maßnahmen im Rahmen der Asylwerberunterbringung.

Ein dritter Antrag auf AMIF-Soforthilfe durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Höhe von € 7.000.000,00 wurde am 9. Juni 2016 von der Europäischen Kommission genehmigt. Inhaltlich handelt es sich bei diesem Förderansuchen um Maßnahmen im Rahmen des Asylverfahrens. 


Letzte Aktualisierung: 2. Oktober 2024

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